BETREUUNGSZEITEN

Meine regulären Betreuungszeiten sind Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Mit der Aufnahme des Kindes wird Ihnen meine Urlaubsplanung mitgeteilt. Somit bleibt genügend Zeit für eine angepasste Urlaubsplanung.

KOSTEN

Es ist allen Erziehungsberechtigten möglich einen Antrag auf Kostenübernahme beim entsprechenden Jugendamt zu stellen, da ab 2008 öffentliche Kita´s und die Kindertagespflege rechtlich gleichgestellt sind.

Einen Anspruch auf finanzielle Förderung von Kindern in Kindertagespflege haben Eltern und Alleinerziehende mit einem Kind unter einem Jahr, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sie aufnehmen wollen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in einer Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz teilnehmen. Vom ersten bis zum dritten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder  Kindertagespflege.

Nach der Elternbeitragssatzung werden für den Besuch eines Kindes in einer Kindertagespflege monatlich öffentliche Beiträge erhoben. Diese Beiträge erhebt das Jugendamt der Stadt Bochum als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das Jugendamt kann auf Antrag den Beitrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die finanzielle Belastung dem/den Personensorgeberechtigten nicht zuzumuten ist. Der Antrag ist, nachdem ein Beitrag festgesetzt wurde, bei dem Jugendamt ihres Wohnortes zu stellen.



Elternbeitragssatzung der Stadt Bochum